Beweissicherung

Durch Beweissicherungen wird von uns der IST-Zustand eines Gebäudes, einer mangelhaft erbrachten Leistung oder eines Schadens zu einem bestimmten Stichtag detailliert dokumentiert.

Beweissicherungen sollten u.a. im Vorfeld eines geplanten Neubaus als vorbeugende Maßnahme an der Nachbarbebauung durchgeführt werden. Durch die Beweissicherung wird der Zustand der Nachbarbebauung dokumentiert. So können „Neu“-Schäden, die gegebenenfalls durch die Baumaßnahmen an den Nachbargebäuden entstehen, von bereits vorhandenen „Alt“-Schäden abgegrenzt werden.

Streitigkeiten mit den Nachbarn werden dadurch bereits  im Vorfeld vermieden.

Insbesondere bei einer geplanten Unterfangung der Nachbarbebauung sind derartige Beweissicherungen nach DIN 4123 auch zwingend erforderlich.

Beweissicherungen sollten auch dann durchgeführt werden, wenn eine als mangelhaft erachtete Leistung von einer Drittfirma beseitigt werden soll oder wenn aufgetretene Schäden aus Gründen der Dringlichkeit beseitigt werden müssen.

Beweissicherungen werden von uns kurzfristig durchgeführt und so ausgearbeitet, dass sie als Beweismittel dienen können.

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